Deutsches Recht
Unsere anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich auf sämtliche Bereiche
des Zivil- und Wirtschaftsrechts mit fachspezifischen Schwerpunkten im
- Arbeitsrecht
- Verkehrs- und Versicherungsrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
- Familienrecht
Aufgrund der nachgewiesenen praktischen Tätigkeit und besonderen theoretischen
Fachkenntnissen hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg am 17.12.1999
RA Hannes Baier die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für
Arbeitsrecht zu führen. Im Bereich des Arbeitsrechts liegt der Schwerpunkt
der anwaltlichen Tätigkeit auf
- individuelle Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Vertretung bei Streitigkeiten während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses
- Aussergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Kündigungsstreitigkeiten
- Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen
- Vertretung bei nachvertraglichen Streitigkeiten
- Lösung betriebsverfassungsrechtlicher Fragestellungen
Darüberhinaus ist die Kanzlei auch im Bereich des Arbeitsrechts mit grenzüberschreitenden
Sachverhalten zwischen den Ländern Deutschland und Spanien tätig,
beispielsweise bei Entsendungen von Mitarbeitern nach Spanien auch unter Berücksichtigung
von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten.
Bei familienrechtlichen Mandaten werden vornehmlich Mandanten aus den spanischsprechenden
Ländern betreut, da hier als besonderer Service die Mandatsabwicklung in
deren Muttersprache erfolgen kann.
Deutsch- Spanischer Rechtsverkehr
Desweiteren ist die Kanzlei auf die Lösung deutsch-spanischer Rechtsprobleme
spezialisiert.
RA Baier hat am 19.11.2001 erfolgreich die Anerkennungs- und Eignungsprüfung
für Rechtsanwälte der EU vor dem Spanischen Justizministerium abgelegt
und ist damit berechtigt, den spanischen Rechtsanwaltstitel " Abogado "
zu führen.
Er ist somit einer der wenigen deutschen und spanischen Rechtsanwälte mit
Doppelzulassung.
Seit 2002 ist er Mitglied der Rechtsanwaltskammer Madrid und seit Mai 2006
Mitglied der Rechtsanwaltskammer der Balearen ( Mallorca, Menorca und Ibiza).
Der Schwerpunkt de anwaltlichen Tätigkeit liegt hierbei auf dem Gebiet
der
- grenzüberschreitenden Forderungsbeitreibung
- Immobilienerwerb /- veräußerung
( auf Wunsch Übernahme der gesamten Abwicklung : Von Abklärung der
grundstücksrechtlichen Situation über Wahrnehmung des Notarstermin
bis zur Grundbucheintragung)
- Überprüfung von Timeshare verträgen ( insbesondere im Falle
der Veräußerung des Nutzungsrechtes)
- Gesellschaftsrecht ( Gründung von Gesellschaften S.L.,S.A.)
- Spanisches Arbeitsrecht
- Firmengründungen
- Erbrechtliche Beratung und Abwicklung bei Spanienimmobilien
- Familienrechtliche Beratung in Scheidungsfällen bei Spanienimmobilien
Um ihren Mandanten eine Brücke zwischen Deutschland und Spanien zu bieten,
führt die Kanzlei eine Zweigniederlassung auf Mallorca.
Somit kann die Kanzlei vor Ort unmittelbar und wirksam mit den Beteiligten
bei länderübergreifenden Sachverhalten in Verbindung treten; des weiteren
bietet sie ihren deutschen Mandanten eine engere persönliche Betreuung
vor Ort.
RA Baier ist je nach Notwendigkeit oder Absprache und darüber hinaus regelmässig
ein bis zweimal im Monat auf Mallorca.
Zudem steht er in enger Kooperation mit zwei Rechtsanwälten einer in Manacor
/ Mallorca ansässigen Kanzlei welche während seiner Abwesenheit seiner
deutschen Mandantschaft vor Ort zur Seite stehen können.
Darüberhinaus bestehen auch Kooperationen zu Kanzleien in ganz Spanien,
durch die gegebenenfalls Ansprüche vor Ort durchgesetzt werden können,
sofern aus Kostengründen eine Interessenswahrnehmung von Deutschland aus
nicht ratsam erscheint.
Das Ziel der Tätigkeit liegt auch hier in der aussergerichtlichen Beilegung
von Rechtsstreitigkeiten, zumal ein Prozess vor spanischen Gerichten aufgrund
der langen Verfahrensdauer nach Möglichkeit vermieden werden sollte.
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